direkt zum Seiteninhalt
Logo von Hachfeld & Co. oHG
Vergleichen, Angebot erstellen, Abschließen und Kündigen

... und hier ist ein Auszug unseres Anbieterportfolios ...

Logo von AIG
Logo von Allianz
Logo von Alte Leipziger
Logo von ARAG
Logo von KS / Auxilia Rechtsschutz
Logo von AXA
Logo von Barmenia
Logo von Baloise
Logo von Condor
Logo von Concordia
Logo von Continentale
Logo von DBV
Logo von Delta Direkt
Logo von Dialog
Logo von Gothaer
Logo von Die Haftpflichtkasse
Logo von Hannoversche
Logo von HDI
Logo von InterRisk
Logo von janitos
Logo von LV 1871
Logo von Mannheimer
Logo von
Logo von NV-Versicherungen
Logo von Ostangler Versicherung
Logo von R+V
Logo von Signal Iduna
Logo von Würzburger TravelSecure
Logo von VHV
Logo von Volkswohl Bund
Logo von Würzburger
Logo von Wüstenrot Württembergische

Kündigungshilfe /-Service

klick  

Kündigungen im Handumdrehen selbst erstellen

(Internetdienstleistungsangebot von Ver­sicherungs­makler Dirk Natschke "Mr. Money")

   
     
     

Auto­ver­si­che­rung

Autoversicherung

Die KFZ-Haft­pflichtversicherung

Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haft­pflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haft­pflichtschutzschutz ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann.

Die KFZ-Haft­pflicht zahlt für alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein.

Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haft­pflicht des Verursachers bezahlt.


Hohe Deckungs­summen im Schadensfall

Außerdem prüft die Haft­pflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab.

Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haft­pflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungs­summen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher.