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Wertermittlungsbogen (Versicherungssumme 1914) für die Wohngebäudeversicherung

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Summenermittlungshilfe zur Haus­rat­ver­si­che­rung

(Formularvorlage der Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH)

   
                                                                                                                                                                                                                                           
     

 


Photo­voltaik­ver­si­che­rung

PhotovoltaikversicherungViele Hausbesitzer installieren Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach. Kleinere Solaranlagen sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen meist in der bestehenden Ge­bäude­ver­si­che­rung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert. Anlagen auf Gewerbebetrieben bzw. Freiflächenanlagen benötigen eine gesonderte
Versicherung. Grundsätzlich erhöht sich durch eine fest installierte Photovoltaikanlage der Wert der Immobilie - es besteht die Gefahr der Unterversicherung. Wenn man bei einer solchen Wertverbesserung den Versicherungsschutz nicht rechtzeitig anpasst, erstattet der Gebäudeversicherer mögliche Schäden später nicht vollständig. Wer eine Solaranlage plant, sollte deshalb frühzeitig Kontakt mit seinem Gebäudeversicherer oder einem spezialisierten Photovoltaik-Versicherer aufnehmen und klären, inwieweit der Versicherungsschutz angepasst werden muss.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete an. Der Risikoschutz dieser Policen ist wesentlich umfangreicher als in der einfachen Ge­bäude­ver­si­che­rung. Der Photovoltaikversicherer entschädigt je nach Vertragsumfang auch für Schäden durch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Im Schadenfall ersetzt werden auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen. Bei Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein.

Als Eigentümer ist man für die Sicherheit seiner Solaranlage selbst verantwortlich - wenn die Photovoltaik-Versicherung zusätzlich einen Haft­pflichtschutz enthält, ist man finanziell auf der sicheren Seite, falls etwa ein Solarmodul beim Sturm vom Dach geweht wird und auf ein parkendes Auto stürzt. Bevor man eigenen Haft­pflichtschutz für die Solaranlage abschließt, sollte man allerdings prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz in der persönlichen Privathaftpflichtversicherung oder in der Haus- und Grundstückseigentümer-Haft­pflicht besteht. Je nach Anbieter kann man in der Photovoltaik-Police auf Wunsch und meist gegen Mehrbeitrag sogar den Ertragsausfall mitver­sichern, wenn die Solaranlage bis zur Reparatur eines Schadens stillsteht.

Schon ab Beginn der Bauphase bestehen Risiken sowohl bei einer Privatanlage wie auch im gewerblichen Bereich, ob Werkhalle oder Freigelände. Deshalb sollte mit Baubeginn Versicherungsschutz bestehen.
Vergleich und Angebot Photo­voltaik­ver­si­che­rung
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obligatorisch besteht diese Elektronikversicherung in Form einer sog. AllgefahrendeckungPlaceholder
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gewünschte bzw. benötigte Absicherungsinhalte:





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