... Kfz-Versicherung ...

Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif.


Service-Links

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Bußgeldkatalog

(Internetinformationsangebot des Bundesministeriums für Verkehr

   
     
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Kfz-Steuerrechner

(Internetinformationsangebot des Bundesministeriums der Finanzen)

   
     
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Kfz-Unterhaltskostenrechner: Benziner oder Diesel?

(Internetinformationsangebot der Robert Bosch GmbH)

   
     
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Kfz-Typlassen für Haft­pflicht und Kasko (Pkw)

(Internetinformationsangebot der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG)

   
     
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Zentralruf der Auto­ver­si­che­rungen und Notfon D

(Internetinformationsangebot der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG)

   
     
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ausfüllbares Anfrageformular / Risikoanalyse (= Tarifierungsgrundlagen und Rabattmerkmale) für Pkw

(Formularvorlage der trixi informationssysteme GmbH)

   
     
     
                                                                                                                                                                                                                                       

 


Wohnmobilversicherung

WohnmobilversicherungFinden Sie die richtige Wohnmobilversicherung
Wie andere Kraftfahrzeuge auch braucht Ihr Wohnmobil Versicherungsschutz. Die Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die Sie am Steuer Ihres Wohnmobils anderen im Straßenverkehr zufügen. Mit der Teilkasko sind zusätzlich Schäden am Wohnmobil selbst versichert, und zwar durch Brand, Diebstahl, Einbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Die Vollkasko zahlt sogar dann, wenn Ihr Wohnmobil bei einem von Ihnen selbst verschuldeten Unfall beschädigt oder zerstört wird.

Vollkasko bietet bequemen Rundum-Schutz
Die Preise in der Wohnmobilversicherung unterscheiden sich je nach Versicherer stark. Wenn Sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln wollen, können Sie Ihre bisherige Wohnmobilversicherung zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Soll der alte Vertrag am 31. Dezember enden, muss die Kündigung also bis zum 30. November beim Versicherer eintreffen. Tipp: Kündigen Sie die alte Police fristgerecht per Einschreiben, dann haben Sie einen sicheren Nachweis über die rechtzeitige Kündigung in der Hand.