Service-Links

 

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Im Bereich "Immobilienfinanzierung" arbeiten wir ausschließlich als sog. Tippgeber mit der hochspezialisierten FIBA ImmoHyp GmbH zusammen.
Sprechen Sie uns bitte unbedingt an, wir stellen sofort den Kontakt her.

   
     
klick   Anmeldung eines privaten Eigenbauvorhabens gemäß SGB VII
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Merkblatt zur gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung für Bauhelfer

(Internetinformationsangebot der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU))

   
     
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Wertermittlungsbogen (Versicherungssumme 1914) zur Wohngebäudeversicherung

(Formularvorlage der Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH)

   
klick   Bauartklassen und Fertighausgruppen
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Dachformen - denn nicht jedes Dach ist gleich

(Internetinformationsangebot der pw-Internet Solutions GmbH)

   
     
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Absicherung von Energieanlagen und Haustechnik (z. B. Photovoltaik, Solar, Geothermie etc.)

(Angebotsrechner -inkl. Abschlussmöglichkeit- der Signal Iduna)

   
     
     
                                                                                                                                                                                                                                       

 


Ge­bäude­ver­si­che­rung

Gebäudeversicherung

Wer braucht eine Ge­bäude­ver­si­che­rung?

Jeder Hausbesitzer sollte sich gegen die wichtigsten Risiken mit einer Ge­bäude­ver­si­che­rung schützen. Nach einem Brand, aber auch durch Rohrbruch, Sturm oder Hagel kann der Schaden so groß sein, dass man als Eigentümer schnell an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit gelangt. Banken verlangen für eine Immobilienfinanzierung ohnehin den Nachweis einer Feuerversicherung.


Risiken können auch einzeln versichert werden

Da die Ge­bäude­ver­si­che­rung eine "verbundene" Versicherung ist, bei der die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden usw.) einzeln kalkuliert werden, können Sie jedes Risiko auch einzeln ver­sichern.

Übrigens: bei einem Eigentümerwechsel geht die Ge­bäude­ver­si­che­rung automatisch auf den Käufer über, sie kann von ihm aber innerhalb von vier Wochen gekündigt werden.

Als Käufer sollten Sie eine bestehende Police nicht sofort, sondern erst zum Jahresende kündigen. Denn der volle Jahresbeitrag steht dem Versicherer auch bei unterjähriger Kündigung zu.

Vergleich und Angebot Ge­bäude­ver­si­che­rung
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Fläche der Gewerbeeinheiten in qm: *
gewünschte bzw. benötigte Absicherungsbausteine:










gewünschte bzw. benötigte Absicherungsinhalte:







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falls ja, bei welcher Gesellschaft:
wer hat den Vertrag gekündigt?:
hatten Sie in den letzten 5 Jahren (auch nicht versicherte) Schäden?:
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Anmerkungen (z. B. auch zu den gewünschten / benötigten Absicherungsinhalten):
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