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Im Bereich "Immobilienfinanzierung" arbeiten wir ausschließlich als sog. Tippgeber mit der hochspezialisierten FIBA ImmoHyp GmbH zusammen.
Sprechen Sie uns bitte unbedingt an, wir stellen sofort den Kontakt her.

   
     
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Merkblatt zur gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung für Bauhelfer

(Internetinformationsangebot der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU))

   
     
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Wertermittlungsbogen (Versicherungssumme 1914) zur Wohngebäudeversicherung

(Formularvorlage der Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH)

   
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Dachformen - denn nicht jedes Dach ist gleich

(Internetinformationsangebot der pw-Internet Solutions GmbH)

   
     
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Absicherung von Energieanlagen und Haustechnik (z. B. Photovoltaik, Solar, Geothermie etc.)

(Angebotsrechner -inkl. Abschlussmöglichkeit- der Signal Iduna)

   
     
     
                                                                                                                                                                                                                                       

 


Ge­bäude­ver­si­che­rung

Gebäudeversicherung

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme in der Ge­bäude­ver­si­che­rung sollte dem Wert Ihrer Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger ist als der Gebäudewert zum Schadenzeitpunkt, liegt Unterversicherung vor.

Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein: stellt sich heraus, dass Sie unterversichert sind, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Brand oder Sturmschaden nur ein Teil ersetzt. Beträgt die Versicherungssumme 150.000 Euro bei einem Gesamtwert des Gebäudes von inzwischen 300.000 Euro, ist man mit 50 Prozent unterversichert. Kommt es dann zu einem Schaden von 30.000 Euro, ersetzt der Versicherer nur die Hälfte, also 15.000 Euro.


Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Unterdeckung

Allerdings können Sie mit Ihrem Versicherer einen so genannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren: in diesem Fall werden Schäden immer bis zur vollen Versicherungssumme ersetzt. Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist in der Regel, dass eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart wird, durch welche Beiträge und Versicherungsschutz regelmäßig an den gestiegenen Wert Ihrer Immobilie angepasst werden.

In jüngster Zeit werden Ge­bäude­ver­si­che­rungen mit Unterversicherungsverzicht auch auf Basis des so genannten Wohnflächenmodells angeboten. Hier wird das Haus nach Typ und Ausstattung eingestuft, die Prämie wird pro Quadratmeter festgelegt.

Vergleich und Angebot Ge­bäude­ver­si­che­rung
personenbezogene Angaben (= Versicherungsnehmer/in)
risikorelevante Angaben
Etagen / Geschosse:










gewünschte bzw. benötigte Absicherungsbausteine:










gewünschte bzw. benötigte Absicherungsinhalte:







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