Hachfeld & Co. oHG - Versicherungsmakler
Vergleichen, Angebot erstellen, Abschließen und Kündigen

... und hier ist ein Auszug unseres Anbieterportfolios ...

AIG
Allianz
Alte Leipziger
ARAG
KS / Auxilia Rechtsschutz
AXA
Barmenia
Baloise
Condor
Concordia
Continentale
DBV
Delta Direkt
Dialog
Gothaer
Die Haftpflichtkasse
Hannoversche
HDI
InterRisk
janitos
LV 1871
Mannheimer
Monuta
NV-Versicherungen
Ostangler Versicherung
R+V
Signal Iduna
Würzburger TravelSecure
VHV
Volkswohl Bund
Würzburger
Wüstenrot Württembergische

Kündigungshilfe /-Service

klick  

Kündigungen im Handumdrehen selbst erstellen

(Internetdienstleistungsangebot von Ver­sicherungs­makler Dirk Natschke "Mr. Money")

   
     
     

Reiseversicherung

Reiseversicherung

Die Mietwagenversicherung

Mit dem Leihwagen unterwegs

Wer sein Urlaubsziel auf eigene Faust erkunden möchte, greift gern zum Leihwagen. Vor allem in Südeuropa gelten für gemietete Fahrzeuge oft niedrigere Versicherungssummen als in Deutschland.

Bei einem Unfall kann das teuer werden: Verursachen Sie als Fahrer eines Leihwagens einen Unfall und gehen die Ansprüche des Geschädigten über diese Mindestsumme hinaus, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen.


Günstig geschützt mit der "Mallorca-Police"

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man bereits zuhause eine Mietwagen-Haft­pflichtversicherung - im Volksmund auch „Mallorca-Police“ - abgeschlossen hat. Die bekommt man schon für wenige Euro bei heimischen Autoversicherern.

In der Basisversion gilt sie fürs europäische Ausland und kann wahlweise für wenige Wochen oder auch für mehrere Monate abgeschlossen werden. Je nach Versicherer ist die Mallorca-Police bereits in Ihrer bestehenden Kraftfahrzeugversicherung enthalten - einfach nachfragen oder im Vertrag nachschauen.

Wer die Zusatzversicherung weltweit benötigt, kann einen so genannten Traveller-Vertrag wählen.

Tipp: beim Unfall sofort die Polizei verständigen und den Fahrzeugvermieter informieren. Und wer sich Verletzungen nicht vom Arzt attestieren lässt, läuft Gefahr, dass diese von der Haft­pflicht des Unfallverursachers nicht anerkannt werden.