Hachfeld & Co. oHG - Versicherungsmakler
Vergleichen, Angebot erstellen, Abschließen und Kündigen

... und hier ist ein Auszug unseres Anbieterportfolios ...

AIG
Allianz
Alte Leipziger
ARAG
KS / Auxilia Rechtsschutz
AXA
Barmenia
Baloise
Condor
Concordia
Continentale
DBV
Delta Direkt
Dialog
Gothaer
Die Haftpflichtkasse
Hannoversche
HDI
InterRisk
janitos
LV 1871
Mannheimer
Monuta
NV-Versicherungen
Ostangler Versicherung
R+V
Signal Iduna
Würzburger TravelSecure
VHV
Volkswohl Bund
Würzburger
Wüstenrot Württembergische

Kündigungshilfe /-Service

klick  

Kündigungen im Handumdrehen selbst erstellen

(Internetdienstleistungsangebot von Ver­sicherungs­makler Dirk Natschke "Mr. Money")

   
     
     

Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Grundlagen

Rund 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt bis zu 5.550 Euro (oder 66.600 Euro im Jahr / Stand 2023), müssen Sie sich gesetzlich krankenver­sichern. Falls Ihr Einkommen mindestens ein Jahr ang diese Grenze übersteigt oder als beruflich Selbstständiger können Sie in die private Kranken­ver­si­che­rung wechseln. Auch als beihilfeberechtigter Beamter sind Sie in der Regel privat krankenversichert.

Kassen dürfen Zusatzbeitrag erheben
Seit 1. Januar 2015 zahlen alle gesetzlich Versicherten zunächst den gleichen Beitragssatz für ihre Kranken­ver­si­che­rung. Dieser Einheitsbeitrag beträgt 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen davon je die Hälfte, also 7,3 Prozent. Dieser allgemeine Beitragssatz reicht allerdings nicht aus, um die Ausgaben der Kassen zu decken. Die gesetzlichen Krankenversicherer dürfen deshalb einen Zusatzbeitrag erheben. Die Finanzierung des Zusatzbeitrages erfolgt seit 2019 wieder paritätisch, also hälftig von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern. Verlangt die Kasse beispielsweise einen Zusatzbeitrag von 1,0 %, behält der Arbeitgeber 7,8 % des Bruttoeinkommens als Arbeitnehmeranteil ein und überweist diesen Betrag zusammen mit dem fixen Arbeitgeberanteil von 7,3 % plus dem hälftigen Anteil am Zusatzbeitrag (0,5 %) an den Krankenversicherer.

Ihre Familie ist mitversichert
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind fast identisch. Bezahlt wird das medizinisch Notwendige, dazu gibt es je nach Kasse Zusatzleistungen wie Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen, für besondere Gesundheitschecks und einiges mehr. Ihre Familienangehörigen ohne oder mit nur geringem Einkommen sind in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übrigens beitragsfrei mitversichert - anders als in der privaten Kranken­ver­si­che­rung, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag verlangt.