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Eine Versicherung fürs max. bis zu 30 Tage alte Handy / Smartphonehier abschließen
oder die gesamte Haushaltstechnikhier informieren
oder das geliebte, private Fahrradhier abschließen
... in der wir Ihnen sicherlich nicht immer abschließende Antworten auf alle Ihre Fragen geben, da wir hier nur einen relativen Ausschnitt der gesamten Versicherungslandschaft darstellen (können). Dennoch möchten wir sehr gerne versuchen, Ihnen Grundsätzliches nahe zu bringen, wobei wir hier den Schwerpunkt in die Information des Privatkunden setzen.
Versicherungsverträge sind grundsätzlich auf gegenseitiges Vertrauen aufgebaut. Damit dieses gegenseitige Vertrauen von Anfang an gewahrt werden kann, setzen wir als gesellschaftsunabhängiger und somit produktobjektiv beratender Versicherungsvermittler genau da an. Als Versicherungsmakler vermitteln wir also nicht nur an eine einzige Versicherungsgesellschaft und vertreten als "treuhänderähnlicher Sachwalter" somit einzig und alleine die Interessen unserer Mandanten/innen.
Eine gesetzliche Definition für das Wort "Versicherung" gibt es nicht - zusammenfassend wird mit Versicherung (veraltet auch Assekuranz) jedoch das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme bezeichnet. Viele zahlen einen Geldbetrag ein, um bei Eintritt eines definierten Schadenfalls aus diesem Geldtopf eine Entschädigung zu erhalten. Da der Versicherungsfall stets nur bei einigen wenigen Versicherten eintritt, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist allerdings, dass der Umfang der Schäden abschätzbar und der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag mit versicherungsmathematischen Methoden bestimmbar ist (siehe auch Wikipedia).