Eine gesetzliche Definition für das Wort "Versicherung" gibt es nicht - zusammenfassend wird mit Versicherung (veraltet auch Assekuranz) jedoch das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme bezeichnet. Viele zahlen einen Geldbetrag ein, um bei Eintritt eines definierten Schadenfalls aus diesem Geldtopf eine Entschädigung zu erhalten. Da der Versicherungsfall stets nur bei einigen wenigen Versicherten eintritt, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist allerdings, dass der Umfang der Schäden abschätzbar und der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag mit versicherungsmathematischen Methoden bestimmbar ist (siehe auch Wikipedia).
Versicherungsverträge sind grundsätzlich auf einem Höchstmaß an gegenseitigem Vertrauen aufgebaut. Damit dieses gegenseitige Vertrauen von Anfang an gewahrt werden kann, setzen wir als gesellschaftsunabhängiger und somit produktobjektiv beratender Versicherungsvermittler genau da an. Wir vermitteln als Versicherungsmakler also nicht nur an eine einzige Versicherungsgesellschaft und vertreten als "treuhänderähnlicher Sachwalter" somit einzig und alleine die Interessen der von uns beauftragten Mandanten/innen.
Auf unseren Internetseiten werden wir Ihnen sicherlich nicht immer abschließende Antworten auf Ihre Fragen geben, da wir hier nur auf einen relativen Ausschnitt der gesamten Versicherungslandschaft eingehen können. Dennoch möchten wir versuchen, Ihnen Grundsätzliches verständlich darzustellen, wobei wir den Schwerpunkt in die Information des Privatkunden setzen.